Jetzt für 2023 in die Fördermitgliedschaft wechseln

Die Mitgliederversammlung der DTG am 29. Juli 2022 in Lützensömmern hat eine neue Mitgliedschaftsart beschlossen: die Fördermitgliedschaft. Auf diese können unsere Mitglieder ab sofort wechseln – und zwar mit Wirkung zum 1. Januar 2023.

Der Grund für die Einführung ist, dass wir Mitgliedern, die gern mehr als ihren regulären Jahresbeitrag für die Vereinsarbeit entrichten wollen, eine unkomplizierte und standardisierte Möglichkeit anbieten wollen. Die satzungsmäßigen Rechte und Pflichten von Fördermitgliedern sind die Gleichen wie bei allen anderen Mitgliedern auch. Es gibt hier keinerlei Einschränkungen. Das jeweilige Mitglied zahlt lediglich einen erhöhten Jahresbeitrag von 84 Euro.

Dafür hat die Mitgliederversammlung die Geschäftsordnung entsprechend angepasst:

Jedes Mitglied kann seine jeweilige reguläre Mitgliedschaft in eine Fördermitgliedschaft umwandeln lassen (dies gilt nicht für Institutionelle Mitglieder). Der Jahresbeitrag beträgt 84,- € (zzgl. eventueller Zusatzbeiträge z.B. für Jahrbuch oder Ausland). Die Mitgliedschaft verhält sich wie eine reguläre Mitgliedschaft mit allen in § 2.3 GO bezeichneten Rechten und Pflichten. Sie ist nicht mit zusätzlichen Vorteilen verbunden.
Geschäftsordnung
2.2.6 Fördermitgliedschaft

Credits:

Titelfoto: Stefano Garau (AdobeStock 348926864)

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