Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Ergänzung des Paragrafen 2.1. der Geschäftsordnung um Punkt c).
Wichtige Gründe für den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein durch den Vorstand können nun sein: a) gesetzwidriges Verhalten, b) Verhalten, welches dem Ruf des Vereins schadet, oder c) Beitragsrückstand von mindestens 2 Jahren.
Auch Paragraf 2.2.7. der Geschäftsordnung zu Zahlungsweisen für Mitgliedsbeiträge wurde ergänzt.
Gerät ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug (auch z.B. durch fehlgeschlagenen Bankeinzug wg. Kontoproblem) und muss daraufhin vom Schatzmeister gemahnt werden, kann nun zusätzlich zu der ausstehenden Beitragssumme und eventuell angefallenen Bankgebühren eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 3,00 Euro für jede an das Mitglied versendete Mahnung (Brief oder E-Mail) erhoben werden. Die Außenstände müssen komplett beglichen sein, um wieder in den Genuss aller Mitgliedsrechte zu kommen.